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Renovierungspflicht beim Auszug
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Renovierungspflicht beim Auszug
Die häufigste Streitfrage beim Auszug
Renovierungspflicht ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter. Viele Mietverträge enthalten unwirksame Klauseln, die Mieter zu Schönheitsreparaturen verpflichten sollen. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Grundsatzurteilen die Rechte der Mieter deutlich gestärkt. Dieser Ratgeber klärt auf, was Sie beim Auszug wirklich renovieren müssen — und wann Sie sich die Arbeit sparen können.
Was sind Schönheitsreparaturen?
- Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken
- Streichen der Fußböden, Heizkörper und Innentüren
- Streichen der Fenster und Außentüren von innen
- Nicht dazugehörend: Parkett abschleifen, Teppich erneuern, Außenanstrich, Reparaturen an der Bausubstanz
Wann müssen Sie renovieren — und wann nicht?
- Grundregel: Nur wenn der Mietvertrag eine wirksame Klausel enthält
- Und: Sie die Wohnung in renoviertem Zustand übernommen haben
- Unrenoviert übernommen: Unrenoviert zurückgeben — BGH-Urteil von 2015 schützt Sie
- Teilrenoviert übernommen: Quotenklausel kann greifen, ist aber oft unwirksam
- Keine Klausel im Vertrag: Keine Renovierungspflicht
Unwirksame Klauseln im Mietvertrag
| Klausel | Warum unwirksam? |
|---|---|
| Starre Fristenpläne | Keine Berücksichtigung des tatsächlichen Zustands (z. B. "alle 3 Jahre Küche streichen") |
| Endrenovierungsklausel | "Bei Auszug immer renovieren" benachteiligt Mieter unangemessen |
| Farbvorgabe während der Mietzeit | Einschränkung des Gebrauchsrechts (BGH 2009) |
| Renovierung bei unrenovierter Übernahme | Mieter würde Wohnung aufwerten müssen |
| Fachhandwerkerklausel | "Nur durch Maler" — unangemessene Kostenlast |
Besenrein: Was bedeutet das wirklich?
- Grob gereinigt: Böden gefegt oder gesaugt, keine groben Verschmutzungen
- Keine persönlichen Gegenstände in der Wohnung
- Nicht erforderlich: Professionelle Grundreinigung oder blitzblanke Fenster
- Besenrein ist der Mindeststandard — unabhängig von der Renovierungsklausel
Übergabeprotokoll: Ihr Schutzschild
- Bei Ein- und Auszug erstellen
- Zählerstände notieren (Strom, Gas, Wasser)
- Vorhandene Mängel und Schäden fotografieren + beschreiben
- Von beiden Parteien unterschreiben lassen
- Schlüsselübergabe dokumentieren
- Tipp: Fotos mit Zeitstempel sind Beweismittel
Was tun bei Streit?
- Mieterschutzbund: Rechtsberatung für Mitglieder (60–90 Euro/Jahr)
- Schlichtungsstelle: Vor Gericht oft vorgeschrieben
- Anwaltliche Beratung: Erstberatung ca. 50–200 Euro
- Wichtig: Nichts voreilig renovieren — erst Rechtslage prüfen
Häufige Fragen
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